Die Hauptversammlung der IMMOFINANZ findet zumindest einmal jährlich in Wien statt. Die Hauptversammlung entscheidet unter anderem über die Gewinnverteilung, wählt den Aufsichtsrat und den Abschlussprüfer und legt die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder fest. Die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung unter Einhaltung einer Frist von 28 Tagen. Für außerordentliche Hauptversammlungen gilt eine Frist von 21 Tagen.
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Die 28. ordentliche Hauptversammlung findet am 18. Juni 2021 statt. Weitere Termine entnehmen Sie bitte unserem FINANZKALENDER.
Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Unsicherheit hinsichtlich Covid-19 wurde die 27. ordentliche Hauptversammlung gemäß den Bestimmungen des COVID-19-GesG und der COVID 19-GesV als virtuelle Hauptversammlung abgehalten.
Der Vorstand bittet um Verständnis, dass Aktionäre aus Gründen des Gesundheitsschutzes am 1. Oktober 2020 nicht persönlich zur Hauptversammlung kommen konnten.
Die virtuelle 27. ordentliche Hauptversammlung wurd zur Gänze im Internet übertragen, sodass alle Aktionäre der Gesellschaft am 1. Oktober 2020 der Veranstaltung folgen konnten. Wir danken den Aktionären für ihre aktive Teilnahme an der Hauptversammlung.
Präsentation zur Hauptversammlung
Wichtige Dokumente zum Download:
Um eine bestmögliche Nachbesetzung im Aufsichtsrat zu erreichen, hat der Aufsichtsrat der IMMOFINANZ AG einen Auswahlprozess anhand einer Qualifikationsmatrix vorgenommen. Details zum Auswahlprozess und zur Qualifikationsmatrix finden Sie hier.
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