Verhaltenskodex für Lobbying-Tätigkeiten

gemäß § 7 LobbyG

Lobbying ist ein legitimes Element demokratischer Systeme. Mit dem Lobbying- und Interessensvertretungs-Transparenz-Gesetz sieht der österreichische Gesetzgeber ein Lobbying- und Interessensvertretungs-Register vor sowie unter anderem die Verpflichtung für Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen, diese Lobbying-Tätigkeiten einem Verhaltenskodex zugrunde zu legen. 

Dementsprechend hat IMMOFINANZ einen Verhaltenskodex für Lobbying-Tätigkeiten erstellt. Der vorliegende Verhaltenskodex legt die Grundsätze für eine transparente und verantwortungsvolle Ausübung der Lobbying-Tätigkeiten fest. 

Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

Bei der Ausübung unserer Tätigkeit befolgen wir die Gesetze, insbesondere das Lobbying- und Interessensvertretungs-Transparenz-Gesetz sowie die Bestimmungen des Good-Governance. Wir registrieren alle Unternehmenslobbyisten im Lobbying- und Interessensvertretungs-Register. 

Integrität

Integrität ist elementarer Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Bei der Beschaffung und Weiterleitung von Informationen für die politische Entscheidungsfindung und bei der Durchsetzung von Interessen wenden wir keine unredlichen oder unlauteren Mittel an. 

Verbot von Korruptionshandlungen oder sonstigen ungebührlichen Verhalten

Wir gewähren Funktionsträgern keinerlei verbotene Vorteilszuwendungen und stellen diese auch nicht in Aussicht. Jeder Anschein von ungebührlichem Verhalten wird vermieden.

Respekt

Mit allen Funktionsträgern wird ein offener und respektvoller Umgang gepflegt. Wir informieren uns über die für den Funktionsträger kundgemachten Tätigkeitsbeschränkungen und Unvereinbarkeitsbestimmungen, soweit diese öffentlich kundgemacht sind, und respektieren diese.

Transparenz

Wir erklären offen die Interessen des Unternehmens und unsere Geschäftspolitik. Funktionsträger werden über zentrale Positionen zu Fragestellungen, die unsere unternehmerischen Interessen berühren stets wahrheitgemäß, aktuell und korrekt informiert. 

Vertraulichkeit

Die erforderliche Geheimhaltung vertrauenswürdiger Informationen wird sichergestellt, weder werden diese verbreitet noch für andere Zwecke verwendet.