Ausübung Aktionärsrechte

Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär kann in der ordentlichen Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben und Auskünfte verlangen.

Aktionärinnen und Aktionäre, die allein oder gemeinsam mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 7 Werktage vor der ordentlichen Hauptversammlung Beschlussvorschläge zur Tagesordnung einbringen.

Aktionärinnen und Aktionäre, die allein oder gemeinsam seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 21 Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung Ergänzungen zur Tagesordnung verlangen.

Bitte beachten Sie, dass die 28. ordentliche Hauptversammlung am 19. Oktober 2021 gemäß der Bestimmung der COVID 19-GesV als virtuelle Hauptversammlung stattfinden wird. Informationen über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung Ihrer Aktionärsrechte (§ 2 Abs 4 COVID-19-GesV) finden Sie in der Einberufung

Informationen sowie alle Dokumente zur ordentlichen Hauptversammlung finden Sie hier

Warum sollte ich mein Stimmrecht ausüben?

Warum sollte ich mein Stimmrecht ausüben?

Weil Sie nicht andere über Ihr Investment entscheiden lassen sollten.

Als Aktionärin oder Aktionär haben Sie das Recht, bei Hauptversammlungen über wichtige Fragen Ihres Investments, wie die Verwendung des Bilanzgewinns, Wahlen in den Aufsichtsrat oder Satzungsänderungen, zu entscheiden.

Ihre Stimme ist uns wichtig!

Alle Aktionärinnen und Aktionäre, die am Nachweisstichtag den Besitz von Aktien der IMMOFINANZ AG belegen können, sind berechtigt, an der ordentlichen Hauptversammlung teilzunehmen. Dort haben Sie die Gelegenheit, vom Vorstand persönlich informiert zu werden, Fragen zur Tagesordnung zu stellen, an der Abstimmung teilzunehmen und damit die Zukunft des Unternehmens mitzugestalten.

Nachweisstichtag für Ihre Teilnahmeberechtigung

  • Aktionärinnen und Aktionäre, die am Ende des 10. Tages vor der ordentlichen Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktien der Gesellschaft besitzen, sind teilnahmeberechtigt.
  • Der Aktienbesitz an diesem Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung des depotführenden Kreditinstituts nachzuweisen.
  • Die Depotbestätigung ist bis spätestens am dritten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung an die Gesellschaft zu übermitteln.

Details und wichtige Termine entnehmen Sie bitte der Einberufung zur Hauptversammlung. 

 

Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns einfach. Wir stehen Ihnen gerne per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.

+43 (0)1 880 90 DW 2291 oder 2290

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Bettina Schragl

Head of Corporate Communications and Investor Relations

Simone Korbelius

Senior Investor Relations Manager