Ad-hoc Meldungen
04.09.2014

Ad hoc-Meldung: IMMOFINANZ AG gibt Angebot einer Umtauschanleihe auf Aktien der BUWOG AG im Volumen von EUR 375 Mio. bekannt

NICHT ZUR VERSENDUNG IN DIE USA, UK, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN

Die IMMOFINANZ AG gibt heute das Angebot einer Anleihe mit einem Volumen von EUR 375 Mio. unter Verwendung von BUWOG-Aktien bekannt („Umtauschanleihe“). Die Anleihe wird institutionellen Investoren im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens offeriert.

Die Umtauschanleihe wird einen Kupon zwischen 0,75% und 1,50% p.a. aufweisen. Der anfängliche Umtauschpreis wird mit einer Prämie von 15% bis 25% auf den Referenzpreis festgelegt. Kupon und Umtauschprämie werden nach Durchführung des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens, das voraussichtlich heute, 4. September 2014, stattfindet, im Rahmen der endgültigen Preisfeststellung ermittelt.

Die Umtauschanleihe wird zu 100% des Nominales emittiert und getilgt. Das Laufzeitende der Umtauschanleihe ist der 11. September 2019.

Anleiheinhabern wird ein Put-Recht hinsichtlich der von ihnen gehaltenen Umtauschanleihen zum Nominale zuzüglich Zinsen am 11. September 2017 eingeräumt.

Der Referenzpreis entspricht dem volumengewichteteten Durchschnittspreis (Volume Weighted Average Price) der Aktie der BUWOG AG an der Wiener Börse zwischen Handelseröffnung und Handelsschluss am 4. September 2014.

Bei Ausübung des Umtauschrechts durch den Anleiheninhaber liegt es im Ermessen der IMMOFINANZ AG, anstelle der BUWOG AG-Aktien eine Geldzahlung gemäß den Anleihenbedingungen zu leisten. Bei Fälligkeit der Anleihe hat die IMMOFINANZ AG zudem die Möglichkeit, eine Kombination aus Aktien und Geld zu liefern.

Es ist geplant, ein Listing der Anleihe im Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse zu beantragen.

Die durch die Emission generierten liquiden Mittel sollen zur Rückführung von bestehenden Finanzierungen, für laufende und geplante Portfolioinvestitionen, opportunistische Wachstumsmöglichkeiten und allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.

Nach der mehrheitlichen Abspaltung der BUWOG AG per 26. April 2014 hält die IMMOFINANZ AG einen Anteil von 49% an der BUWOG AG (entspricht rund 48,81 Mio. Stück Aktien), von dem sie sich mittelfristig trennen will.

BNP Paribas, J.P. Morgan und Morgan Stanley fungieren als Joint Bookrunners.

Disclaimer
Die gegenständlichen Wertpapiere werden nicht gemäß dem US Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "US Securities Act") oder anderen US-bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen registriert und dürfen ohne Registrierung oder einer anwendbaren Befreiung von den Registrierungserfordernissen des US Securities Act nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden.

Es erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf der Wertpapiere noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Wertpapiere oder zu deren Zeichnung dar.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die hierin genannten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden, oder an bzw. für Rechnung oder zu Gunsten von Staatsangehörigen, Einwohnern oder Bürgern von Australien, Kanada oder Japan verkauft werden. Das Angebot und der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere werden nicht nach den einschlägigen Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder Japan registriert.

Dieses Dokument wurde auf der Basis erstellt, dass weder ein öffentliches Angebot in Zusammenhang mit dieser Transaktion stattgefunden hat, noch dass ein öffentliches Angebot (jeweils im Sinn der Prospektrichtlinie) der Wertpapiere stattfinden wird. In Verbindung mit dieser Transaktion wurde und wird kein gebilligter Kapitalmarktprospekt erstellt. Ein Angebot von Wertpapieren in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (jeweils ein "Relevanter Mitgliedstaat"), der die Prospektrichtlinie umgesetzt hat (2003/71/EG) einschließlich der einschlägigen Durchführungsmaßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU (die "Prospektrichtlinie"), jeweils in der geltenden Fassung, wird nur gemacht werden, wenn kein Prospekt für das Angebot der Wertpapiere zu veröffentlichen ist. Dementsprechend ist Personen jedes Angebot der Wertpapiere, die Gegenstand der Platzierung in dieser Mitteilung sind, in einem Relevanten Mitgliedstaat nur dann gestattet, wenn dadurch keine Verpflichtung von IMMOFINANZ AG entsteht, einen Prospekt gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie in Bezug auf das Angebot zu veröffentlichen. IMMOFINANZ AG hat die Unterbreitung eines Angebots der Wertpapieren in Fällen, in denen eine Verpflichtung für IMMOFINANZ AG entsteht, einen Prospekt für ein solches Angebot zu veröffentlichen, nicht genehmigt und wird ein solches Angebot auch nicht genehmigen.