Ad-hoc Meldungen
12.02.2014

Ad hoc-Meldung: IMMOFINANZ-Tochter BUWOG kauft rund 18.000 Wohnungen in Deutschland – Börsennotiz der BUWOG über Abspaltung geplant

Die BUWOG, eine 100%-Tochter der IMMOFINANZ Group, ist dabei, ein Wohnungsportfolio in Norddeutschland, das rund 18.000 Einheiten und eine Gesamtmietfläche von ca. 1,09 Mio. m² umfasst, zu erwerben. Der vereinbarte Kaufpreis für das Immobilienvermögen beläuft sich auf rund EUR 892 Mio. (EUR 819,-/m²). Die Bruttorendite beträgt 7,6% bei einem Leerstand von lediglich 2,3%. Die Transaktion erfolgt im Wege mehrerer Share Deals und unterliegt den üblichen Closing-Bedingungen (etwa kartellrechtliche Zustimmung). Das Closing wird für das zweite Quartal 2014 erwartet. Verkäufer ist Solaia RE, ein Joint-venture von Prelios und einem Investmentfonds gemanagt von Deutsche Asset & Wealth Management – Real Estate. Die BUWOG wird zudem die gesamten wohnwirtschaftlichen Management-Strukturen der Prelios Deutschland mit insgesamt ca. 300 Mitarbeitern übernehmen.

Das BUWOG-Portfolio wächst durch diese Akquisition auf rund 54.000 Bestandseinheiten. Die Gesellschaft erreicht somit ihr strategisches Ziel, das Bestandsportfolio gleichmäßig zwischen den Kernmärkten Österreich (51% der Wohnungseinheiten) und Deutschland (49%) aufzustellen.

Vor diesem Hintergrund haben Vorstand und Aufsichtsrat der IMMOFINANZ AG den Beschluss gefasst, den Aktionären in einer außerordentlichen Hauptversammlung eine Abspaltung der 100%-Tochter BUWOG und damit verbunden die Börsennotiz der BUWOG vorzuschlagen. Im Zuge dessen sollen die IMMOFINANZ-Aktionäre für je 20 IMMOFINANZ-Aktien eine BUWOG-Aktie erhalten, die BUWOG wird sich dann zu 51% im Streubesitz befinden. Der Vorschlag an die Aktionäre beinhaltet, dass die BUWOG-Aktien zum Handel an den Börsen Frankfurt (Hauptlisting), Wien und Warschau (jeweils geregelter Markt) zugelassen werden. Nach dieser Abspaltung wird die IMMOFINANZ wirtschaftlich eine Finanzbeteiligung von 49% an der BUWOG AG halten, die mittelfristig weiter abgebaut werden soll.
Mit der Abspaltung gibt die IMMOFINANZ AG die unternehmerische Führung der BUWOG Gruppe auf und schließt zu diesem Zweck mit der BUWOG AG einen Entherrschungsvertrag ab, in dem sich die IMMOFINANZ AG zu bestimmten Beschränkungen bei der Ausübung von Stimmrechten aus den BUWOG-Aktien verpflichtet.

Die Umsetzung dieser Pläne setzt voraus, dass die für den 14. März 2014 anberaumte außerordentliche Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG mit mindestens Drei-Viertel-Mehrheit zustimmt.