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28.06.2021

Aktionäre der S IMMO entscheiden gegen "österreichische Lösung"

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Aktionäre der S IMMO entscheiden gegen „österreichische Lösung“

  • In der Hauptversammlung der S IMMO haben rd. 61% des vertretenen Aktionärskapitals für den Beschluss zum Höchststimmrecht gestimmt. Der Beschluss erreichte aber nicht die erforderliche 75%-Mehrheit
  • Damit ist eine Bedingung des freiwilligen Übernahmeangebots der IMMOFINANZ nicht eingetreten. IMMOFINANZ hat entschieden, dass das Übernahmeangebot nicht abgeändert wird und damit entfällt
  • Aktionäre entscheiden damit auch gegen die Zusammenführung beider Unternehmen zu einem starken österreichischen Player europäischen Formats
  • IMMOFINANZ wird ihren erfolgreichen Wachstumskurs strategiekonform fortsetzen

In der Hauptversammlung der S IMMO AG hat mit rd. 61% die Mehrheit des anwesenden Aktionärskapitals für den Beschluss zum Höchststimmrecht gestimmt. Der Beschluss erreichte aber dennoch nicht die erforderliche 75%-Kapitalmehrheit. Veröffentlichungen zur Stimmrechtsausübung und die Analyse des Stimmverhaltens zeigen, dass drei große Aktionäre, Aggregate Holdings, EVAX Holding des Peter Korbacka und Erste Asset Management mit zusammen rd. 28% Stimmgewicht in der Hauptversammlung, dagegen gestimmt haben.

Damit ist eine Bedingung des Übernahmeangebots der IMMOFINANZ an die S IMMO-Aktionäre nicht erfüllt worden. IMMOFINANZ hat entschieden, dass das Übernahmeangebot nicht geändert wird und damit entfällt.

„Die Abstimmung bot die Möglichkeit, den Weg für die Zusammenführung der beiden Unternehmen zu ebnen und aus S IMMO und IMMOFINANZ einen großen österreichischen Player zu formen, der in Europas Top-Liga mitspielt. Aktionäre der S IMMO haben leider dagegen entschieden. Damit ist unser Angebot nicht mehr gültig“, sagt Stefan Schönauer, CFO der IMMOFINANZ.

IMMOFINANZ wird ihren erfolgreichen Wachstumskurs strategiekonform fortsetzen und ist mit moderater Verschuldung und rund einer Milliarde Euro an liquiden Mitteln dafür bestens aufgestellt.

 

WICHTIGE INFORMATIONEN

Diese Mitteilung der IMMOFINANZ AG (IMMOFINANZ) erfolgt im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot für die Aktien der S IMMO AG (Übernahmeangebot). Sie dient ausschließlich Informationszwecken. Die Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren der S IMMO AG (S IMMO) oder der IMMOFINANZ.

Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der veröffentlichten Angebotsunterlage entsprechend den Bestimmungen des österreichischen Übernahmegesetzes (ÜbG) enthalten. Es sind ausschließlich die Bedingungen der Angebotsunterlage maßgeblich. Da sowohl die Angebotsunterlage als auch alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente wichtige Informationen enthalten werden, wird Investoren und Inhabern von Aktien der S IMMO ausdrücklich empfohlen, diese zu prüfen.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des ÜbG, durchgeführt. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie etwaiger von zuständigen Aufsichtsbehörden gewährten Ausnahmen erfolgt ein Übernahmeangebot weder unmittelbar noch mittelbar in jenen Rechtsordnungen, in denen dies eine Verletzung des Rechts dieser Rechtsordnungen begründen würde. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Jurisdiktionen (einschließlich Vereinigte Staaten von Amerika (USA), Australien und Japan) als Österreich durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb Österreichs eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von Wertpapieren sollten nicht darauf vertrauen durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Jurisdiktion als Österreich geschützt zu werden. IMMOFINANZ übernimmt daher hinsichtlich des Übernahmeangebots keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als österreichischer Rechtsvorschriften.

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