Pflichtmeldungen
23.01.2019

Bekanntmachung gemäß § 135 Abs 3 BörseG (Überschreitung der 5% Anteilsschwelle für eigene Aktien)

Bekanntmachung gemäß § 135 Abs 3 BörseG

IMMOFINANZ AG: Aktienrückkaufprogramm 2018/2019 - Überschreitung der 5% Anteilsschwelle für eigene Aktien


IMMOFINANZ AG gibt bekannt, dass IMMOFINANZ AG im Zuge des laufenden Aktienrückkaufprogramms 2018/2019 - gemeinsam mit dem von ihrer Tochtergesellschaft IMBEA IMMOEAST Beteiligungsverwaltung GmbH („IMBEA“) gehaltenen Bestand an IMMOFINANZ-Aktien - am 21.01.2019 die meldepflichtige Anteilsschwelle von 5% für eigene Aktien überschritten hat.

Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung halten IMMOFINANZ AG und ihre Tochtergesellschaft IMBEA 5.642.526 eigene Aktien, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 5,03% an der Gesamtzahl der ausgegebenen IMMOFINANZ-Aktien von 112.085.269 Stück.

Informationen zum laufenden Aktienrückkaufprogramm 2018/2019 und die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2018/2019 sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen werden auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG https://www.immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkaufprogramm veröffentlicht.