Pflichtmeldungen
13.06.2022

IMMOFINANZ AG: Aktienrückkaufprogramm 2022

Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG,
§ 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018

IMMOFINANZ AG beabsichtigt, ein Rückerwerbsprogramm für eigene Aktien auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 01. Oktober 2020 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen. Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2022 erfolgen durch IMMOFINANZ AG.

 

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG:

01. Oktober 2020

Tag der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses:

 

02. Oktober 2020 über ein Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 118 Abs 1 Z 9 iVm 1 Z 22 und 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 2 Verbreitungs- und Meldeverordnung 2018

 

Beginn und voraussichtliche Dauer:

 

Nicht vor 20. Juni 2022 und bis längstens 31. Juli 2022

 

Aktiengattung:

 

Inhaberaktien (ISIN AT0000A21KS2)

Beabsichtigtes Volumen:

 

bis zu 1.386.503 Stück Aktien, entsprechend rund 1,00% des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Entscheidung.

Preisgrenzen:

 

Als Preisobergrenzen pro Aktie gelten kumulativ:

(i)           15% über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der vorangegangen 10 Handelstage an der Wiener Börse; und

(ii)          EUR 18,00.

Preisuntergrenze: mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital).

 

Art des Rückerwerbs:

 

Erwerb über die Börse.

Zweck des Rückerwerbs:

 

Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 01. Oktober 2020.

 

Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien:

Keine

 

Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016) einzuhalten hat.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG unter https://immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/ruckerwerb-verauserung-eigener-aktien veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von IMMOFINANZ-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von IMMOFINANZ-Aktien anzunehmen.