IMMOFINANZ AG beabsichtigt, ein Rückerwerbsprogramm für eigene Aktien auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 01. Oktober 2020 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen. Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2022 erfolgen durch IMMOFINANZ AG.
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG: |
01. Oktober 2020 |
Tag der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: |
02. Oktober 2020 über ein Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 118 Abs 1 Z 9 iVm 1 Z 22 und 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 2 Verbreitungs- und Meldeverordnung 2018 |
Beginn und voraussichtliche Dauer: |
Nicht vor 20. Juni 2022 und bis längstens 31. Juli 2022 |
Aktiengattung: |
Inhaberaktien (ISIN AT0000A21KS2) |
Beabsichtigtes Volumen: |
bis zu 1.386.503 Stück Aktien, entsprechend rund 1,00% des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Entscheidung. |
Preisgrenzen: |
Als Preisobergrenzen pro Aktie gelten kumulativ: (i) 15% über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der vorangegangen 10 Handelstage an der Wiener Börse; und (ii) EUR 18,00. Preisuntergrenze: mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital). |
Art des Rückerwerbs: |
Erwerb über die Börse. |
Zweck des Rückerwerbs: |
Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 01. Oktober 2020. |
Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien: |
Keine |
Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016) einzuhalten hat.
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG unter https://immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/ruckerwerb-verauserung-eigener-aktien veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von IMMOFINANZ-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von IMMOFINANZ-Aktien anzunehmen.