1. Angepasste Wandlungsrechte hinsichtlich Aktien der BUWOG AG (ISIN AT00BUWOG001) infolge der Abspaltung von IMMOFINANZ AG (wirksam seit 26. April 2014)
Am 26. April 2014 wurde die Abspaltung von IMMOFINANZ AG auf BUWOG AG und Ausgabe von Aktien der BUWOG AG an die Aktionäre der IMMOFINANZ AG im Zuteilungsverhältnis 1 : 20 (1 BUWOG-Aktie pro 20 IMMOFINANZ-Aktien) wirksam. Mit dieser Abspaltung wurden die Wandlungsrechte aus den von IMMOFINANZ AG emittierten 1,25% Wandelschuldverschreibungen fällig 2017 (ISIN XS0332046043) („WS 2017“) hinsichtlich der ausgegebenen Aktien der BUWOG AG angepasst.
Nach der Anpassung im Zuge der Abspaltung hat der Inhaber bei Ausübung des Wandlungsrechts für die zur Wandlung eingereichten Wandelschuldverschreibungen einen Anspruch auf
(i) Lieferaktien (Aktien der IMMOFINANZ AG gemäß § 9(a) der Emissionsbedingungen) zu dem am 25. April 2014 (Stichtag gemäß § 10(m) der Emissionsbedingungen) geltenden Wandlungspreis von EUR 7,97 und zusätzlich auf
(ii) anteilige Lieferung von BUWOG-Aktien pro Lieferaktie (IMMOFINANZ-Aktie), entsprechend jener Anzahl an BUWOG-Aktien, zu der ein Aktionär der IMMOFINANZ AG gemäß dem Zuteilungsverhältnis (1 : 20) der Abspaltung in Bezug auf eine IMMOFINANZ-Aktie berechtigt war.
Folglich besteht nach dieser Anpassung bei Ausübung des Wandlungsrechts pro zu liefernder Lieferaktie (IMMOFINANZ-Aktie) ein zusätzlicher Anspruch auf anteilige Lieferung von 0,05 BUWOG-Aktien.
Der Wandlungspreis von EUR 7,97 bezieht sich nunmehr als rechnerischer Wandlungspreis auf die bei Ausübung des Wandlungsrechts zu liefernden Lieferaktien (IMMOFINANZ-Aktien) und BUWOG-Aktien.
Dieser rechnerische Wandlungspreis unterliegt hinsichtlich der zu liefernden Lieferaktien (IMMOFINANZ-Aktien) und nach dieser Anpassung zu liefernden BUWOG-Aktien jenen Anpassungen, welche in den Emissionsbedingungen betreffend Lieferaktien (IMMOFINANZ-Aktien) und (unter sinngemäßer Anwendung) BUWOG-Aktien vorgesehen sind.
2. Anpassung der Wandlungsrechte der WS 2017 aufgrund Dividendenausschüttung der BUWOG AG (wirksam mit 16. Oktober 2014)
Aufgrund der in der Hauptversammlung der BUWOG AG am 14. Oktober 2014 beschlossenen Bardividende für das Geschäftsjahr 2013/2014 in Höhe von EUR 0,69 pro Aktie der BUWOG AG, werden die Wandlungsrechte der von IMMOFINANZ AG emittierten WS 2017 mit Wirkung ab dem 16. Oktober 2014 wie folgt angepasst:
Neue Anzahl Lieferaktien (BUWOG-Aktien) nach Anpassung:
Wandlungsrechte pro Stück Wandelschuldverschreibung (Nominale EUR 100.000): 660,95(wegen Dividenden-ausschüttung BUWOG AG)
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