IMMOFINANZ AG wurde am 03. Dezember 2021 mit Stimmrechtsmitteilung gemäß § 130 BörseG 2018 darüber informiert, dass CPI PROPERTY GROUP („CPIPG“) direkt und indirekt über eine Beteiligung von rund 21,4% am derzeitigen Grundkapital der IMMOFINANZ AG verfügt. Damit hat CPIPG eine kontrollierende Beteiligung an IMMOFINANZ AG gemäß § 22 Übernahmegesetz in Verbindung mit § 27 Übernahmegesetz erlangt.
Daher werden gemäß § 12 (a) der Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen (die "Emissionsbedingungen") der von der IMMOFINANZ AG begebenen EUR 297.200.000 2,0% Wandelschuldverschreibungen fällig 2024 (ISIN: XS1551932046) (die "Schuldverschreibungen") die Inhaber der Schuldverschreibungen hiermit darüber informiert, dass:
(i) am 03. Dezember 2021 ein Kontrollwechsel (gemäß Punkt (i) der Definition dieses Begriffs in § 12 (e) der Emissionsbedingungen) eingetreten ist;
(ii) IMMOFINANZ AG gemäß § 12 (a) der Emissionsbedingungen den 19. Jänner 2022 als Kontrollstichtag festgelegt hat; und
(iii) der Eintritt des Kontrollwechsels gemäß § 12 (c) zu einer temporären Anpassung des Wandlungspreises bei der Ausübung von Wandlungsrechten führt:
Das Kontrollwechselereignis erfolgt aufgrund der erlangten kontrollierenden Beteiligung an IMMOFINANZ AG gemäß § 22 Übernahmegesetz in Verbindung mit § 27 Übernahmegesetz gemäß den Emissionsbedingungen und ist unabhängig von der Frage einer übernahmerechtlichen Angebotspflicht.
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