Corporate News
07.12.2021

IMMOFINANZ AG: Anpassung des Wandlungspreises der Wandelschuldverschreibungen fällig 2024 infolge eines Kontrollwechselereignisses

IMMOFINANZ AG wurde am 03. Dezember 2021 mit Stimmrechtsmitteilung gemäß § 130 BörseG 2018 darüber informiert, dass CPI PROPERTY GROUP („CPIPG“) direkt und indirekt über eine Beteiligung von rund 21,4% am derzeitigen Grundkapital der IMMOFINANZ AG verfügt. Damit hat CPIPG eine kontrollierende Beteiligung an IMMOFINANZ AG gemäß § 22 Übernahmegesetz in Verbindung mit § 27 Übernahmegesetz erlangt.

Daher werden gemäß § 12 (a) der Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen (die "Emissionsbedingungen") der von der IMMOFINANZ AG begebenen EUR 297.200.000 2,0% Wandelschuldverschreibungen fällig 2024 (ISIN: XS1551932046) (die "Schuldverschreibungen") die Inhaber der Schuldverschreibungen hiermit darüber informiert, dass:

(i) am 03. Dezember 2021 ein Kontrollwechsel (gemäß Punkt (i) der Definition dieses Begriffs in § 12 (e) der Emissionsbedingungen) eingetreten ist;

(ii) IMMOFINANZ AG gemäß § 12 (a) der Emissionsbedingungen den 19. Jänner 2022 als Kontrollstichtag festgelegt hat; und

(iii) der Eintritt des Kontrollwechsels gemäß § 12 (c) zu einer temporären Anpassung des Wandlungspreises bei der Ausübung von Wandlungsrechten führt:

  • Der unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Eintritts des Kontrollwechsels geltende Wandlungspreis betrug EUR 20,6333;
  • Der aufgrund des Kontrollwechsels angepasste Wandlungspreis bei Ausübung von Wandlungsrechten nach Eintritt des Kontrollwechsels am oder vor dem Kontrollstichtag beträgt EUR 18,8987 (vorbehaltlich etwaiger künftiger Anpassungen des Wandlungspreises nach Maßgabe der Emissionsbedingungen); und
  • Der Wandlungspreis bei Ausübung von Wandlungsrechten nach dem Kontrollstichtag entspricht dem unmittelbar vor dem Eintritt des Kontrollwechsels geltenden Wandlungspreis, d.h. EUR 20,6333 (vorbehaltlich etwaiger künftiger Anpassungen des Wandlungspreises nach Maßgabe der Emissionsbedingungen).

Das Kontrollwechselereignis erfolgt aufgrund der erlangten kontrollierenden Beteiligung an IMMOFINANZ AG gemäß § 22 Übernahmegesetz in Verbindung mit § 27 Übernahmegesetz gemäß den Emissionsbedingungen und ist unabhängig von der Frage einer übernahmerechtlichen Angebotspflicht.

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