IMMOFINANZ AG: Anpassung von Wandlungsrechten aufgrund Erhöhung des Grundkapitals
Wie von der IMMOFINANZ AG angekündigt, werden gemäß einem Vergleich im Verfahren zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses der Verschmelzung IMMOFINANZ AG und IMMOEAST AG zusätzliche Aktien der IMMOFINANZ AG an die Aktionärsgruppe der ehemaligen IMMOEAST-Aktionäre ausgegeben. Davon stammen insgesamt 13.037.257 Stück Aktien der IMMOFINANZ AG aus einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gemäß §§ 225j Abs 2, 223 Abs 1 AktG. Diese Kapitalerhöhung wurde mit Firmenbucheintragung vom 23. Mai 2017 wirksam. Die Wandlungsrechte der von IMMOFINANZ AG emittierten 4,25% Wandelschuldverschreibungen fällig 2018 (ISIN XS0592528870) („WS 2018“) und 2,00% Wandelschuldverschreibungen fällig 2024 (ISIN XS1551932046) („WS 2024“) werden daher mit Wirkung ab dem 23. Mai 2017 angepasst.
Hinweis: Anlässlich der Abspaltung der BUWOG AG am 26. April 2014 wurden den Inhabern von WS 2018 Wandlungsrechte anteilig in Aktien der BUWOG AG eingeräumt, sodass die Inhaber bei Ausübung des Wandlungsrechts Anspruch auf Lieferaktien der IMMOFINANZ AG und Lieferung von Aktien der BUWOG AG haben.
Bisheriger Wandlungspreis je IMMOFINANZ-Aktie: EUR 2,3933
Angepasster Wandlungspreis je IMMOFINANZ-Aktie: EUR 2,3637
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