Corporate News
25.04.2014

IMMOFINANZ AG: Anpassung von Wandlungsrechten infolge Abspaltung auf BUWOG AG

ISIN XS0592528870 - 4,25% Wandelschuldverschreibungen fällig 2018
ISIN XS0332046043 - 1,25% Wandelschuldverschreibungen fällig 2017

Abspaltung auf BUWOG AG

Durch Abspaltung zur Aufnahme (§§ 1 Abs 2 Z 2 und 17 SpaltG) überträgt IMMOFINANZ AG als übertragende Gesellschaft gemäß Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 14. März 2014 ihre Beteiligung an GENA SECHS Immobilienholding GmbH (samt einer Beteiligung an BUWOG-Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH) auf BUWOG AG, mit Sitz in Wien, FN 349794 d, als übernehmende Gesellschaft.

Den Aktionären der IMMOFINANZ AG werden im Zuteilungsverhältnis 1 : 20 (1 BUWOG-Aktie pro 20 IMMOFINANZ-Aktien) Aktien der BUWOG AG (ISIN AT00BUWOG001) gewährt. Sämtliche Aktien der BUWOG AG sollen zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard), zum Amtlichen Handel (Prime Market) an der Wiener Börse sowie zum Main Market (Rynek podstawowy) an der Warschauer Börse zugelassen werden.

Die Abspaltung wird mit Eintragung in das Firmenbuch am 26. April 2014 wirksam. Die Handelsaufnahme der BUWOG-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Wiener Börse ist für den 28. April 2014 geplant; an der Warschauer Börse am 29. April 2014.

Anpassungen der Bestimmungen der Wandlungsrechte der IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen fällig 2018 (ISIN XS0592528870)

Wirksam mit der Eintragung der Abspaltung am 26. April 2014 erfolgt nachstehende Anpassung der Bestimmungen des Wandlungsrechts und des Wandlungspreises der IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen fällig 2018 durch die Berechnungsstelle, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, London Branch.

Bei Ausübung des Wandlungsrechts hat der Inhaber für die zur Wandlung eingereichten Wandelschuldverschreibungen einen Anspruch auf (i) Lieferaktien (Aktien der IMMOFINANZ AG gemäß § 9(a) der Emissionsbedingungen) zu dem am 25. April 2014 (Stichtag gemäß § 11(m) der Emissionsbedingungen) geltenden Wandlungspreis von EUR 3,56 und zusätzlich auf (ii) anteilige Lieferung von BUWOG-Aktien pro Lieferaktie (IMMOFINANZ-Aktie), entsprechend jener Anzahl an BUWOG-Aktien, zu der ein Aktionär der IMMOFINANZ AG gemäß dem Zuteilungsverhältnis der Abspaltung in Bezug auf eine IMMOFINANZ-Aktie berechtigt ist. Das Zuteilungsverhältnis der Abspaltung beträgt 1 (BUWOG-Aktie) : 20 (IMMOFINANZ-Aktien), sodass gemäß Anpassung bei Ausübung des Wandlungsrechts pro zu liefernder Lieferaktie (IMMOFINANZ-Aktie) ein zusätzlicher Anspruch auf anteilige Lieferung von 0,05 BUWOG-Aktien besteht.

Die Bestimmungen zum Ausgleich von Bruchteilen von Lieferaktien gelten sinngemäß für die Lieferung von Aktien der BUWOG AG. Gemäß der Anpassung beziehen sich die Emissionsbedingungen für die IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen fällig 2018 sinngemäß auch auf die Aktien der BUWOG AG, als handelte es sich um Lieferaktien.

Der am 25. April 2014 (Stichtag gemäß § 11(m) der Emissionsbedingungen) geltende Wandlungspreis von EUR 3,56 bezieht sich nach der Anpassung als rechnerischer Wandlungspreis auf die bei Ausübung des Wandlungsrechts zu liefernden Lieferaktien (IMMOFINANZ-Aktien) und BUWOG-Aktien und unterliegt hinsichtlich der zu liefernden Lieferaktien (IMMOFINANZ-Aktien) und gemäß der Anpassung zu liefernden BUWOG-Aktien während der restlichen Laufzeit der IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen fällig 2018 den Anpassungen, welche in den Emissionsbedingungen betreffend Lieferaktien (IMMOFINANZ-Aktien) und (unter sinngemäßer Anwendung gemäß Anpassung) BUWOG-Aktien vorgesehen sind.

Anpassungen der Bestimmungen der Wandlungsrechte der IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen fällig 2017 (ISIN XS0332046043)

Wirksam mit der Eintragung der Abspaltung am 26. April 2014 erfolgt nachstehende Anpassung der Bestimmungen des Wandlungsrechts und des Wandlungspreises der IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen fällig 2017 durch die Berechnungsstelle, J.P. Morgan Securities Ltd.

Bei Ausübung des Wandlungsrechts hat der Inhaber für die zur Wandlung eingereichten Wandelschuldverschreibungen einen Anspruch auf (i) Lieferaktien (Aktien der IMMOFINANZ AG gemäß § 9(a) der Emissionsbedingungen) zu dem am 25. April 2014 (Stichtag gemäß § 10(m) der Emissionsbedingungen) geltenden Wandlungspreis von EUR 7,97 und zusätzlich auf (ii) anteilige Lieferung von BUWOG-Aktien pro Lieferaktie (IMMOFINANZ-Aktie), entsprechend jener Anzahl an BUWOG-Aktien, zu der ein Aktionär der IMMOFINANZ AG gemäß dem Zuteilungsverhältnis der Abspaltung in Bezug auf eine IMMOFINANZ-Aktie berechtigt ist. Das Zuteilungsverhältnis der Abspaltung beträgt 1 (BUWOG-Aktie) : 20 (IMMOFINANZ-Aktien), sodass gemäß Anpassung bei Ausübung des Wandlungsrechts pro zu liefernder Lieferaktie (IMMOFINANZ-Aktie) ein zusätzlicher Anspruch auf anteilige Lieferung von 0,05 BUWOG-Aktien besteht.

Die Bestimmungen zum Ausgleich von Bruchteilen von Lieferaktien gelten sinngemäß für die Lieferung von Aktien der BUWOG AG. Gemäß der Anpassung beziehen sich die Emissionsbedingungen für die IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen fällig 2017 sinngemäß auch auf die Aktien der BUWOG AG, als handelte es sich um Lieferaktien.

Der am 25. April 2014 (Stichtag gemäß § 10(m) der Emissionsbedingungen) geltende Wandlungspreis von EUR 7,97 bezieht sich nach der Anpassung als rechnerischer Wandlungspreis auf die bei Ausübung des Wandlungsrechts zu liefernden Lieferaktien (IMMOFINANZ-Aktien) und BUWOG-Aktien und unterliegt hinsichtlich der zu liefernden Lieferaktien (IMMOFINANZ-Aktien) und gemäß der Anpassung zu liefernden BUWOG-Aktien während der restlichen Laufzeit der IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen fällig 2017 den Anpassungen, welche in den Emissionsbedingungen betreffend Lieferaktien (IMMOFINANZ-Aktien) und (unter sinngemäßer Anwendung gemäß Anpassung) BUWOG-Aktien vorgesehen sind.