Pflichtmeldungen
04.01.2013

IMMOFINANZ AG: Bekanntmachungen gemäß § 5 Veröffentlichungsverordnung im Zusammenhang mit eigenen Aktien

IMMOFINANZ AG hat die Absicht bekanntgegeben, eigene Aktien im Rahmen von noch abzuschließenden Bankenfinanzierungen über ein Finanzierungsvolumen von EUR 150 Mio einzusetzen.

Zur Erlangung der Finanzierung sollen auf Grundlage der Ermächtigungen der Haupt-versammlung der Gesellschaft vom 05. Oktober 2012 gemäß § 65 Abs 1b AktG und § 65 Abs 1 Z 8 AktG EUR 101.605.741 Stück eigene Aktien der IMMOFINANZ-Gruppe unter Ausschluss des Kaufrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre an finanzierende Kre-ditinstitute zum dann vorliegenden Kurswert der Aktien veräußert werden und dabei bereits vorab der Rückerwerb derselben Anzahl an IMMOFINANZ-Aktien von den fi-nanzierenden Kreditinstituten bei Rückführung der Finanzierungen – wiederum unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre – vereinbart werden. Der Rücker-werbspreis entspricht dabei der Höhe des Veräußerungspreises für die Aktien.