Ad-hoc Meldungen
08.03.2018

IMMOFINANZ AG beschließt Aktienrückkaufprogramm 1/2018

Die IMMOFINANZ AG plant, einen weiteren Aktienrückkauf durchzuführen. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 08. März 2018 beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 24. ordentlichen Hauptversammlung vom 01. Juni 2017 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien („Aktienrückkaufprogramm 1/2018“) durchzuführen.

Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 1/2018 erfolgen durch die IMMOFINANZ AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften. Das Volumen beläuft sich auf bis zu 15 Millionen Stück Aktien, der Rückkauf startet voraussichtlich am 14. März 2018 (zu den Bedingungen siehe unten).

Die Details zum Aktienrückkaufprogramm 1/2018 werden unter https://www.immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkaufprogramm veröffentlicht.


Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms 1/2018:

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG:
01. Juni 2017

Tag der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses:
01. Juni 2017 über ein Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 118 Abs 1 Z 9 iVm 1 Z 22 und 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 11 Veröffentlichungs- und Meldeverordnung (nunmehr § 2 Verbreitungs- und Meldeverordnung 2018)

Beginn und voraussichtliche Dauer:
Voraussichtlich 14. März 2018 bis längstens 31. Dezember 2018

Aktiengattung:
Inhaberaktien (ISIN AT0000809058)

Beabsichtigtes Volumen:
bis zu 15.000.000 Stück Aktien, entsprechen rund 1,34% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft.

Preisgrenzen:
Preisobergrenzen je Aktie (höchster Gegenwert) kumulativ:
(i) 15% über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der vorangegangen 10 Handelstage an der Wiener Börse; und
(ii) EUR 2,81.
Preisuntergrenze: mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital).
Art des Rückerwerbs:
Erwerb über die Börse

Zweck des Rückerwerbs:
Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke und Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 01. Juni 2017

Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien:
Keine

Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016) einzuhalten hat.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG (https://www.immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkaufprogramm) veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung ersetzt gemäß § 9 Veröffentlichungsverordnung 2018 die Veröffentlichung nach § 4 Abs 2 Veröffentlichungsverordnung.

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von IMMOFINANZ-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von IMMOFINANZ-Aktien anzunehmen.