Ad-hoc Meldungen
13.06.2022

IMMOFINANZ AG beschließt Aktienrückkaufprogramm 2022

Die IMMOFINANZ AG plant, einen weiteren Aktienrückkauf durchzuführen. Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 27. ordentlichen Hauptversammlung vom 01. Oktober 2020 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien („Aktienrückkaufprogramm 2022“) durchzuführen.

Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2022 erfolgen durch die IMMOFINANZ AG. Das Volumen beläuft sich auf bis zu 1.386.503 Stück Aktien, der Rückkauf startet frühestens am 20. Juni 2022 (zu den Bedingungen siehe unten).

Die Details zum Aktienrückkaufprogramm 2022 werden unter https://immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/ruckerwerb-verauserung-eigener-aktien veröffentlicht.

Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms 2022:

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG:
01. Oktober 2020

Tag der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses:
02. Oktober 2020 über ein Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 118 Abs 1 Z 9 iVm 1 Z 22 und 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 2 Verbreitungs- und Meldeverordnung 2018

Beginn und voraussichtliche Dauer:
Nicht vor 20. Juni 2022 und bis längstens 31. Juli 2022

Aktiengattung:
Inhaberaktien (ISIN AT0000A21KS2)

Beabsichtigtes Volumen:
bis zu 1.386.503 Stück Aktien, entsprechend rund 1,00% des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Entscheidung.

Preisgrenzen:
Preisobergrenzen je Aktie (höchster Gegenwert) kumulativ:
(i) 15% über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der vorangegangen 10 Handelstage an der Wiener Börse; und
(ii) EUR 18,00.
Preisuntergrenze: mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital).

Art des Rückerwerbs:
Erwerb über die Börse

Zweck des Rückerwerbs:
Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 01. Oktober 2020

Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien:
Keine

Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016) einzuhalten hat.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG https://immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/ruckerwerb-verauserung-eigener-aktien veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von IMMOFINANZ-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von IMMOFINANZ-Aktien anzunehmen

Diese Veröffentlichung ersetzt gemäß § 9 Veröffentlichungsverordnung 2018 die Veröffentlichung nach § 4 Abs 2 Veröffentlichungsverordnung 2018.