Corporate News
20.01.2017

IMMOFINANZ AG bestätigt erfolgreiche Platzierung der 2% Wandelschuldverschreibungen 2024 mit einem Volumen von EUR 297,2 Millionen und gibt Annahmequote von 43,4% für die incentivierte Wandlungseinladung für 4,25% EUR 515,1 Mio. Wandelschuldverschreibung 2018 bekannt

NICHT ZUM VERSAND, ZUR PUBLIKATION UND VERTEILUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DIE USA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN

  • Das Volumen der 2% Wandelschuldverschreibungen 2024 wurde mit EUR 297,2 Millionen festgelegt
  • Ausstehendes Nominale der 4,25% Wandelschuldverschreibungen 2018 reduziert sich auf ca. EUR 287,3 Millionen
  • Ein claw back für die 2% Wandelschuldverschreibungen 2024 wird nicht vorgenommen

Mit dem Ablaufdatum 19. Jänner 2017, 19:00 Uhr MEZ der Wandlungseinladung der Gesellschaft vom 12. Jänner 2017 haben Inhaber im Ausmaß von 43,4% der 4,25% EUR 515,1 Millionen nicht nachrangigen unbesicherten Wandelschuldverschreibungen fällig 2018, ISIN XS0592528870, Angebote an die Gesellschaft abgegeben. Diese werden von der Gesellschaft zur Gänze angenommen.
Das endgültige Emissionsvolumen der von der Gesellschaft bereits gepreisten 2% Wandelschuldverschreibungen 2024 wurde mit EUR 297,2 Millionen bestimmt. Ein claw back für die 2% Wandelschuldverschreibungen 2024 für reguläre Investoren wird nicht vorgenommen; stattdessen wird der Differenzbetrag von den Joint Bookrunners, Deutsche Bank und J.P. Morgan, ausgeglichen.
Das Closing wird am oder um den 24. Jänner 2017 stattfinden.

Hinweise und Beschränkungen
Diese Bekanntmachung beinhaltet oder stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten für den Kauf oder die Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzmäßig wäre.
Diese Bekanntmachung ist kein Angebot für den Verkauf von Wertpapieren in den vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten oder verkauft werden, wenn keine Registrierung unter oder eine Ausnahme vom U.S. Securities Act aus 1933 idgF erfolgte. Jedes öffentliche Angebot von Wertpapieren in den vereinigten Staaten von Amerika müsste mithilfe eines Prospekts erfolgen, der von der Gesellschaft bezogen werden könnte und detaillierte Informationen über die Gesellschaft und die Geschäftsleitung sowie Jahresabschlüsse enthalten würde. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren und den vereinigten Staaten von Amerika.
Die Wertpapiere, auf die hier Bezug genommen wird, dürfen nicht in Australien, Kanada oder Japan oder für Rechnung oder zum Nutzen einer in Australien, Kanada oder Japan aufhältigen Person oder einer Person mit einer solchen Nationalität oder Staatsbürgerschaft verkauft werden.