Pflichtmeldungen
15.06.2020

IMMOFINANZ AG: Mögliche Veräußerung eigener Aktien

Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018

Wie heute bekanntgegeben, hat der Vorstand der IMMOFINANZ AG beschlossen, mit der Vorbereitung einer möglichen Platzierung von Aktien der Gesellschaft sowie einer möglichen Emission einer Pflichtwandelanleihe zu beginnen. Für den Fall der Durchführung einer der Kapitalmaßnahmen sollen die Aktien bzw. die Pflichtwandelanleihe im Rahmen von Privatplatzierungen unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre mittels beschleunigter Platzierungsverfahren (Accelerated Bookbuilding-Verfahren) institutionellen Investoren angeboten werden. Das Accelerated Bookbuilding-Verfahren dient auch als Grundlage für die Festsetzung des Ausgabebetrags (Veräußerungspreises) der Aktien.

Für eine mögliche Aktienplatzierung kann die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen sowie durch eine Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft kombiniert werden. Ob und welche Kapitalmaßnahme durchgeführt werden, sowie jeweils Zeitpunkt und konkrete Bedingungen, hängen insbesondere vom Kapitalmarktumfeld, dem Kaufinteresse von Investoren sowie von der Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft ab.

Zur möglichen Veräußerung eigener Aktien werden die Angaben gemäß § 5 Abs 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 bekannt gemacht:

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 22.05.2019

Tag und Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses: 23.05.2019 über ein Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 118 Abs 1 Z 9 iVm 1 Z 22 und 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 2 Verbreitungs- und Meldeverordnung 2018

Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung: Eine Veräußerung im Zuge eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding Verfahrens) findet frühestens zwei Wochen nach der am oder um den 16.06.2020 geplanten Veröffentlichung des Vorstandsberichts (§§ 65 Abs 1b iVm 171 Abs 1 iVm 153 Abs 4 AktG) statt, d.h. frühestens am 01.07.2020 und bis längstens Ende des Jahres 2020.

Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A21KS2).

Volumen der eigenen Aktien: bis zu 11.208.526 Stück eigene Aktien, entsprechend rund 10,00 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft.

Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: Falls eine Aktienplatzierung durchgeführt wird, erfolgt die Festlegung des Ausgabebetrags (Veräußerungspreises) der Aktien auf Grundlage des beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding-Verfahrens). Zu den Pflichtangaben gemäß § 5 Abs 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 wird für eine Veräußerung ein niedrigster zu erzielende Gegenwert mit EUR 10,00 und der höchste zu erzielende Gegenwert mit EUR 31,95 mitgeteilt.

Art und Zweck der Veräußerung: Außerbörslich im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding Verfahrens) an institutionelle Investoren. Eine Veräußerung hat den Zweck der Kapitalstärkung der Gesellschaft. Die Veräußerungserlöse sollen insbesondere zur Refinanzierung kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten, zur Nutzung von Wachstumschancen und zu allgemeinen Unternehmenszwecken eingesetzt werden.

Auswirkungen auf Börsenzulassungen der IMMOFINANZ-Aktien: Keine.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details von durchgeführten Transaktionen sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen werden auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG (https://www.immofinanz.com/de/investor-relations) veröffentlicht.

 

Hinweise:

Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ein Angebot, Aufforderung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der IMMOFINANZ AG dar.

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