NICHT ZUM VERSAND, ZUR PUBLIKATION UND VERTEILUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DIE USA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN
IMMOFINANZ AG: Verwendung eigener Aktien
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG,
§ 82 Abs 9 BörseG iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2002
Wie in der Adhoc-Mitteilung vom 20. September 2017 bekannt gegeben, hat die IMMOFINANZ AG die Inhaber ihrer zu diesem Zeitpunkt mit EUR 287,3 Mio. ausstehenden 4,25% nicht nachrangigen unbesicherten Wandelschuldverschreibungen ("Wandelschuldverschreibungen") fällig 2018, ISIN XS0592528870 eingeladen, diese in Inhaberaktien der IMMOFINANZ AG und in Inhaberaktien der BUWOG AG zu wandeln/umzutauschen.
Mit dem Ablaufdatum der incentivierten Wandlungseinladung am 27. September 2017 um 19:00 Uhr haben Inhaber im Ausmaß von 88,6% der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen Angebote an die Gesellschaft abgegeben. Diese wurden von der Gesellschaft zur Gänze angenommen.
Die zur Wandlung angemeldeten 61,8 Mio. Stück Wandelschuld-verschreibungen begründeten Ansprüche zur Lieferung von 76,6 Mio. IMMOFINANZ-Aktien und 4,0 Mio. BUWOG-Aktien. Wie in der Meldung vom 29. September 2017 angekündigt, hat die IMMOFINANZ AG ihre gesamten im Bestand befindlichen rund 13,1 Mio. eigenen Aktien zur Bedienung der Wandlungsrechte verwendet und weitere 63,5 Mio. Aktien aus bedingtem Kapital geschaffen. Die Aktienzuteilung erfolgte am
2. Oktober 2017.
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung:
29.09.2016
Tag und Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses:
30.09.2016 über ein Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 81a Abs 1 Z 9 iVm 82 Abs 8 BörseG iVm § 11 Veröffentlichungs- und Meldeverordnung
Datum der Verwendung (Aktienzuteilung):
2.10.2017
Aktiengattung:
Inhaberaktien (ISIN AT0000809058)
Volumen:
13.051.924 Stück Aktien, entsprechend rund 1,24% des Grundkapitals der Gesellschaft (vor Kapitalerhöhung (siehe oben).
Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie:
Nicht anwendbar. Die Aktienausgabe erfolgte in Zusammenhang mit der Ausübung von Wandlungsrechten.
Art und Zweck der Verwendung:
Bedienung von Wandelschuldverschreibungen.
Auswirkungen auf Börsezulassungen der IMMOFINANZ-Aktien:
Keine
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2002: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichenden Details zu durchgeführten Transaktionen sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichende Änderungen werden auf der Website der IMMOFINANZ AG (www.immofinanz.com) veröffentlicht.
Hinweise und Beschränkungen
Diese Bekanntmachung beinhaltet oder stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten für den Kauf oder die Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzmäßig wäre.
Diese Bekanntmachung ist kein Angebot für den Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten oder verkauft werden, wenn keine Registrierung unter oder eine Ausnahme vom U.S. Securities Act aus 1933 idgF erfolgte. Jedes öffentliche Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika müsste mithilfe eines Prospekts erfolgen, der von der Gesellschaft bezogen werden könnte und detaillierte Informationen über die Gesellschaft und die Geschäftsleitung sowie Jahresabschlüsse enthalten würde. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren und den Vereinigten Staaten von Amerika.
Die Wertpapiere, auf die hier Bezug genommen wird, dürfen nicht in Australien, Kanada oder Japan oder für Rechnung oder zum Nutzen einer in Australien, Kanada oder Japan aufhältigen Person oder einer Person mit einer solchen Nationalität oder Staatsbürgerschaft verkauft werden.