Pflichtmeldungen
27.09.2021

IMMOFINANZ AG: Verwendung eigener Aktien

Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG,
119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018

Wie in der Adhoc-Mitteilung vom 26.08.2021 bekannt gegeben, hat der Vorstand der IMMOFINANZ AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“) beschlossen, das Recht zur vorzeitigen Pflichtwandlung der 4,00% Pflichtwandelschuldverschreibungen fällig 2023 (ISIN: AT0000A2HPN2) im Gesamtnennbetrag von EUR 120 Mio. gemäß den Emissionsbedingungen der Pflichtwandelschuldverschreibungen auszuüben.

Im Zuge der vorzeitigen Pflichtwandlung sind 6.997.200 Stück IMMOFINANZ-Aktien an die Inhaber der Pflichtwandelschuldverschreibungen auszugeben. Diese Aktien werden auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 01.10.2020 gemäß § 65 Abs 1b AktG aus dem Bestand eigener Aktien der IMMOFINANZ AG am 05.10.2021 geliefert.

Informationen zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 5 Abs 2 Veröffentlichungsverordnung 2018:

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Haupt­versammlung: 01.10.2020.

Tag und Art der Veröffentlichung Hauptversammlungsbeschlusses: 02.10.2020 über ein Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 118 Abs 1 Z 9 iVm 1 Z 22 und 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 2 Verbreitungs- und Meldeverordnung 2018.

Voraussichtliches Datum der Verwendung (Aktienzuteilung): 05.10.2021.

Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A21KS2).

Volumen: 6.997.200 Stück Aktien, entsprechend rund 5,68% des Grundkapitals der Gesellschaft.

Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: Nicht anwendbar. Die Aktienausgabe erfolgt aufgrund der vorzeitigen Pflichtwandlung der von der Gesellschaft begebenen Pflichtwandelschuldverschreibungen; der Wandlungspreis gemäß Emissionsbedingungen beträgt EUR 17,1472.

Art und Zweck der Verwendung: Ausgabe an die Gläubiger der von der Gesellschaft begebenen Pflichtwandelschuldverschreibungen infolge vorzeitiger Pflichtwandlung durch die Gesellschaft.

Auswirkungen auf Börsezulassungen der IMMOFINANZ-Aktien: Keine

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen der Verwendung eigener Aktien sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen werden auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG unter https://immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/ruckerwerb-verauserung-eigener-aktien veröffentlicht.