Pflichtmeldungen
06.10.2021

IMMOFINANZ AG: Verwendung eigener Aktien - Unterschreitung der 5% Anteilsschwelle für eigene Aktien

Bekanntmachung gemäß § 135 Abs 3 BörseG

IMMOFINANZ AG: Verwendung eigener Aktien – Unterschreitung der 5%‑Anteilsschwelle für eigene Aktien

IMMOFINANZ AG gibt bekannt, dass IMMOFINANZ AG am 05.10.2021 die meldepflichtige Anteilsschwelle von 5% für eigene Aktien unterschritten hat. Diese Unterschreitung der 5%-Schwelle erfolgte aufgrund der Ausgabe von 6.997.200 Stück eigenen Aktien an die Gläubiger der Pflichtwandelschuldverschreibungen fällig 2023 infolge vorzeitiger Pflichtwandlung durch IMMOFINANZ AG.

Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung hält IMMOFINANZ AG 1.028 Stück eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil von abgerundet 0,00% an der Gesamtzahl der ausgegebenen IMMOFINANZ-Aktien von 123.293.795 Stück.

Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen der Verwendung eigener Aktien sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen werden auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG unter https://immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/ruckerwerb-verauserung-eigener-aktien veröffentlicht.