Corporate News
29.04.2022

IMMOFINANZ AG: Vorzeitige Rückzahlung der Wandelschuldverschreibungen fällig 2024 („Schuldverschreibungen“) (ISIN: XS1551932046)

Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Mitteilung verwendet und nicht definiert werden, haben die Bedeutungen, die ihnen in den Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen zukommen.

IMMOFINANZ AG gibt hiermit bekannt, die im Jänner 2017 begebenen Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 297.200.000 gemäß § 5 (c) der Emissionsbedingungen vorzeitig zu kündigen. Zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wurden bereits Wandlungsrechte in Aktien aus Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 290.200.000 ausgeübt. Daher sind aktuell nur noch Schuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 7.000.000 ausstehend, das entspricht weniger als 20% des Gesamtnennbetrags der ursprünglich ausgegebenen Schuldverschreibungen.

Der Wahl-Rückzahlungstag ist der 27. Juni 2022.

Der Wandlungszeitraum gemäß § 8 (a) der Emissionsbedingungen endet mit Ablauf des 13. Juni 2022. Die Inhaber von Schuldverschreibungen sind daher berechtigt, ihre Wandlungsrechte bis längstens 13. Juni 2022, 16:00 Uhr MEZ, gemäß § 8 (b) der Emissionsbedingungen zum jeweils aktuellen Wandlungspreis auszuüben. Der Wandlungspreis beträgt derzeit EUR 20,6333.

Soweit die Inhaber der Schuldverschreibungen ihr Wandlungsrecht nicht wie oben beschrieben ausüben, werden die Schuldverschreibungen am Wahl-Rückzahlungstag zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufenen Zinsen zurückgezahlt.

WICHTIGE INFORMATION

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