Ad-hoc Meldungen
06.10.2020

IMMOFINANZ beabsichtigt die Begebung einer nicht nachrangigen Anleihe im Benchmark-Volumen per Oktober 2020

DIE IN DIESER MITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN DÜRFEN WEDER DIREKT NOCH INDIREKT IN, NACH ODER AN PERSONEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG, BEKANNTMACHUNG ODER VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE, VERÖFFENTLICHT, BEKANNTGEMACHT ODER VERBREITET WERDEN.

IMMOFINANZ beabsichtigt die Begebung einer nicht nachrangigen Anleihe im Benchmark-Volumen

Auf Grundlage der Genehmigungen des Aufsichtsrats und des Vorstands und vorbehaltlich günstiger Marktbedingungen plant die IMMOFINANZ AG eine festverzinsliche, nicht nachrangige Anleihe (die “Anleihe”) zu begeben und hat mehrere Banken beauftragt, Gespräche mit Anleiheinvestoren in ganz Europa zu vereinbaren.

IMMOFINANZ strebt ein Emissionsvolumen in Benchmark-Höhe an. Der Nettoerlös aus der Begebung der Anleihen wird für die Refinanzierung von bestehenden Verbindlichkeiten, zur Nutzung von wertschöpfenden Wachstumschancen und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.

Das Management der IMMOFINANZ erwartet ein Investment-Grade-Rating ‘BBB-‘ von S&P Global Ratings für die Anleihen.

HINWEISE UND BESCHRÄNKUNGEN

Diese Mitteilung ist nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) zwingend erforderlich.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu Informationszwecken und erheben nicht den Anspruch, vollständig zu sein. Es darf zu keinem Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, deren Richtigkeit oder Vollständigkeit vertraut werden. IMMOFINANZ beabsichtigt, die Anleihen im Wege einer Privatplatzierung an qualifizierte Anleger zu verkaufen. Im Zusammenhang mit dem Listing der Anleihen am geregelten Markt der Luxemburger Börse wird ein von der CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) gebilligter Prospekt veröffentlicht und auf der Webseite der IMMOFINANZ unter https://immofinanz.com/de/investor-relations zur Verfügung gestellt. Diese Mitteilung stellt weder eine Empfehlung in Bezug auf Wertpapiere der IMMOFINANZ noch ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar und enthält auch kein solches oder stellt auch keinen Bestandteil eines solchen dar.

Die Verbreitung dieser Mitteilung und das Angebot und der Verkauf von Wertpapieren können in bestimmten Jurisdiktion gesetzlichen Beschränkungen unterliegen und Personen, die diese Mitteilung lesen, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und sie einhalten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze solcher Jurisdiktionen darstellen.

Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung in Bezug auf die Privatplatzierung von Wertpapieren, die in dieser Mitteilung beschrieben werden (die “Platzierung”) dar. Investoren sollten für die Frage der Geeignetheit der Platzierung an die Person einen professionellen Berater konsultieren.

Diese Mitteilung richtet sich nur an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreichs aufhalten oder (ii) “Investment Professionals” nach Artikel 19(5) Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die “Verordnung”) und (iii) Gesellschaften mit hohem Eigenkapital und anderen Personen, denen dies gesetzmäßig mitgeteilt werden darf, die jeweils unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (alle Personen unter (i), (ii) und (iii) werden gemeinsam als “Relevante Personen” bezeichnet). Jede Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit solchen durchgeführt. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte auf Grundlage dieser Mitteilung oder dessen Inhalt weder handeln noch darauf vertrauen.

Diese Mitteilung ist nicht zur Veröffentlichung, Bekanntmachung oder Verbreitung, weder direkt noch indirekt, in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Gebiete und Besitzungen (Possessions), jedes Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika und dem District of Columbia) bestimmt. Diese Mitteilung stellt kein und bildet keinen Bestandteil eines Angebots oder einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Solche Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act von 1933, in der geltenden Fassung (der “Securities Act”) registriert. Solche Wertpapiere dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder auf Rechnung oder zugunsten von U.S. Persons (wie in Regulation S des Securities Act definiert) angeboten werden, außer in Übereinstimmung mit einer Befreiung der Registrierungspflicht des Securities Acts. In den Vereinigten Staaten von Amerika wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren durchgeführt.

MiFID II Zielmarkt: ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). es wurde kein PRIIP-Basisinformationsblatt (KID) erstellt. kein Verkauf an EWR-Kleinanleger.

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