Ad-hoc Meldungen
08.01.2019

IMMOFINANZ beabsichtigt die Begebung nicht nachrangiger Anleihen im Benchmark-Volumen per Jänner 2019

DIE IN DIESER MITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN DÜRFEN WEDER DIREKT NOCH INDIREKT IN, NACH ODER AN PERSONEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, CANADA, JAPAN, ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG, BEKANNTMACHUNG ODER VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE, VERÖFFENTLICHT, BEKANNTGEMACHT ODER VERBREITET WERDEN.

Auf Grundlage der heutigen Genehmigung des Aufsichtsrats und vorbehaltlich günstiger Marktbedingungen plant die IMMOFINANZ AG festverzinsliche, nicht nachrangige Anleihen (die “Anleihen”) zu begeben und hat mehrere Banken beauftragt, Meetings mit Anleiheinvestoren in ganz Europa zu vereinbaren.

IMMOFINANZ strebt ein Emissionsvolumen in Benchmark-Höhe an. Der Nettoerlös aus der Begebung der Anleihen wird für die Refinanzierung von bestehenden Verbindlichkeiten und allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.

Das Management der IMMOFINANZ erwartet ein Investment-Grade-Rating für die Anleihen und in Bezug auf die IMMOFINANZ unter der Annahme einer erfolgreichen Refinanzierung von ausstehenden besicherten Verbindlichkeiten nach der Emission der Anleihen im Benchmark-Volumen.

Über IMMOFINANZ
IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Einzelhandel und Büro in sieben Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und Polen. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt IMMOFINANZ auf ihre starken Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Das Unternehmen hält ein Immobilienvermögen von rund EUR 4,3 Milliarden, das sich auf mehr als 220 Objekte verteilt. IMMOFINANZ ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Informationen unter: http://www.immofinanz.com


HINWEISE UND BESCHRÄNKUNGEN

DIESE MITTEILUNG IST NACH ARTIKEL 17 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG (MAR) ZWINGEND ERFORDERLICH.

DIE IN DIESER MITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN DIENEN NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND ERHEBEN NICHT DEN ANSPRUCH, VOLLSTÄNDIG ZU SEIN. ES DARF ZU KEINEM ZWECK AUF DIE IN DIESER MITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN, DEREN RICHTIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT VERTRAUT WERDEN. DIESE MITTEILUNG STELLT KEIN ANGEBOT ODER EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DAR UND ENTHÄLT AUCH KEIN SOLCHES ODER STELLT AUCH KEINEN BESTANDTEIL EINES SOLCHEN DAR.

DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG UND DAS ANGEBOT UND DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN, AUF DIE HIERIN BEZUG GENOMMEN WIRD, KÖNNEN IN BESTIMMTEN JURISDIKTION GESETZLICHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGEN UND PERSONEN, DIE DIESE MITTEILUNG LESEN, SOLLTEN SICH ÜBER SOLCHE BESCHRÄNKUNGEN INFORMIEREN UND SIE EINHALTEN. JEDE NICHTEINHALTUNG DIESER BESCHRÄNKUNGEN KANN EINE VERLETZUNG DER WERTPAPIERGESETZE SOLCHER JURISDIKTIONEN DARSTELLEN.

JEDES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN AN DIE ÖFFENTLICHKEIT, DAS GEMÄß DIESER MITTEILUNG GEMACHT WIRD, IN EINEM EWR-MITGLIEDSTAAT, DER DIE EU-RICHTLINIE 2003/71/EG (ZUSAMMEN MIT ALLEN ÄNDERUNGEN UND ANWENDBAREN UMSETZUNGSMAßNAHMEN IN DIESEM MITGLIEDSTAAT, DIE “PROSPEKTRICHTLINIE”) UMGESETZT HAT, RICHTET SICH AUSSCHLIEßLICH AN QUALIFIZIERTE INVESTOREN (IM SINNE DER PROSPEKTRICHTLINIE) IN DIESEM MITGLIEDSTAAT. DIESE MITTEILUNG STELLT KEINE EMPFEHLUNG IN BEZUG AUF DIE PRIVATPLATZIERUNG VON WERTPAPIEREN, DIE IN DIESER MITTEILUNG BESCHRIEBEN WERDEN (DIE “PLATZIERUNG”) DAR. INVESTOREN SOLLTEN FÜR DIE FRAGE DER GEEIGNETHEIT DER PLATZIERUNG AN DIE PERSON EINEN PROFESSIONELLEN BERATER KONSULTIEREN.

DIESE MELDUNG RICHTET SICH NUR AN (I) PERSONEN, DIE SICH AUßERHALB DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUFHALTEN ODER (II) “INVESTMENT PROFESSIONALS” NACH ARTIKEL 19(5) FINANCIAL SERVICES AND MARKETS ACT 2000 (FINANCIAL PROMOTION) ORDER 2005 (DIE “VERORDNUNG”) UND (III) GESELLSCHAFTEN MIT HOHEM EIGENKAPITAL UND ANDEREN PERSONEN, DENEN DIES GESETZMÄßIG MITGETEILT WERDEN DARF, DIE JEWEILS UNTER ARTIKEL 49(2)(A) BIS (D) DER VERORDNUNG FALLEN (ALLE PERSONEN UNTER (I), (II) UND (III) WERDEN GEMEINSAM ALS “RELEVANTE PERSONEN” BEZEICHNET). JEDE INVESTITIONSTÄTIGKEIT, AUF DIE SICH DIESE MELDUNG BEZIEHT, STEHT NUR RELEVANTEN PERSONEN ZUR VERFÜGUNG UND WIRD NUR MIT SOLCHEN DURCHGEFÜHRT. JEDE PERSON, DIE KEINE RELEVANTE PERSON IST, SOLLTE AUF GRUNDLAGE DIESES DOKUMENTS ODER DESSEN INHALT WEDER HANDELN NOCH DARAUF VERTRAUEN.

DIESE MELDUNG IST NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, BEKANNTMACHUNG ODER VERBREITUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (EINSCHLIEßLICH IHRER GEBIETE UND BESITZUNGEN (POSSESSIONS), JEDES BUNDESSTAATES DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND DEM DISTRICT OF COLUMBIA) BESTIMMT. DIESE MELDUNG STELLT KEIN UND BILDET KEINEN BESTANDTEIL EINES ANGEBOTS ODER EINER AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. SOLCHE WERTPAPIERE WURDEN UND WERDEN NICHT NACH DEM UNITED STATES SECURITIES ACT VON 1933, IN DER GELTENDEN FASSUNG (DER “SECURITIES ACT”) REGISTRIERT. SOLCHE WERTPAPIERE DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AUF RECHNUNG ODER ZUGUNSTEN VON U.S. PERSONS (WIE IN REGULATION S DES SECURITIES ACT DEFINIERT) ANGEBOTEN WERDEN, AUßER IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT EINER BEFREIUNG DER REGISTRIERUNGSPFLICHT DES SECURITIES ACT. IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA WIRD KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN DURCHGEFÜHRT.